Alumni

Satzung

Satzung

Durch die Verschmelzung der drei Heidelberger Förderinstitutionen ist eine neue Satzung des Muttervereins notwendig geworden. Die seit Sommer 2003 geltende neue Satzung der "Gesellschaft der Freunde Universität Heidelberg e.V." können Sie hier als PDF-Dokument (62 KB) abrufen.

Die 1999 abgeschlossene Vereinbarung zwischen Mutterverein und Sektionstochter, die nachfolgend zu sehen ist, wurde noch nicht an diese neue Satzung angepasst. Dies soll baldmöglichst geschehen.

Vereinbarung zwischen dem Verein der Freunde der Universität Heidelberg e.V. und der Sektion Psychologie des Vereins der Freunde

Präambel

Die Satzung des Vereins der Freunde (SVF) sieht in den §§ 3 Abs. (3), 13 Abs. (1) lit. g und 17 vor, daß innerhalb des Vereins instituts-, fachbereichs- und fakultätsbezogene Sektionen gebildet werden können. In der Sektion wird die der Sektion zuzuordnende inhaltliche Vereinsarbeit unmittelbar und damit in engem Kontakt mit deren Mitgliedern geleistet. Die sektionsübergreifende Verwaltungstätigkeit verbleibt beim Verein, der auch die Aufgabe hat, die vielfältigen Aktivitäten mehrerer Sektionen und der nicht in Sektionen organisierten Vereinsteile zu koordinieren. Die nachstehende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sektion Psychologie und dem Verein:

§ 1 Sektion Psychologie

Die Mitglieder des Vereins der Freunde aus dem Bereich der Psychologie schließen sich zu einer eigenen Sektion des Vereins unter dem Namen Alumni, Freunde und Förderer des Psychologischen Instituts zusammen.

§ 2 Organe, Verhältnis zum Verein

  1. Die Mitglieder der Sektion Psychologie wählen gemäß § 17 Abs. (1) SVF einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter als Sektionsleitung.

  2. Der Erweiterte Vorstand des Vereins beauftragt die Sektionsleitung, die Zielsetzungen des Vereins im Bereich der Sektion Psychologie und des Psychologischen Instituts wahrzunehmen.

  3. Der Vorsitzende der Sektion Psychologie oder ein von ihm benannter Stellvertreter hat gemäß § 13 Abs. (1) lit. g SVF Sitz und Stimme im Erweiterten Vorstand des Vereins.

  4. Die Zusammenarbeit zwischen Sektion und Verein wird zwischen der Sektionsleitung und dem Vorstand im einzelnen festgelegt.

  5. Die Sektionsleitung erstellt jährlich für die Mitgliederversammlung des Vereins eine Rechenschaftsbericht.

§ 3 Finanzen

  1. Die Finanzierung der Vereinszwecke im Bereich der Sektion Psychologie erfolgt gemäß einem jährlichen Finanzplan, den der Vorstand auf Vorschlag der Sektionsleitung beschließt. In diesen Finanzplan werden grundsätzlich 3/4 der Mitgliedsbeiträge der Sektionsangehörigen eingestellt, wobei für jedes Vollmitglied mindestens Euro 10,- dem Verein verbleiben müssen.

  2. Für den Bereich Psychologie zweckgebundene Spenden werden nach Maßgabe der Zweckbindung eingesetzt.

  3. Die der Sektion Psychologie aus dem Beitragsaufkommen zustehenden Mittel (Abs. 1) sowie zweckgebundene Spenden (Abs. 2) werden auf separaten Konten des Vereins verwaltet. Die Sektionsleitung erhält Doppel der Kontoauszüge.

§ 4 Mitgliederversammlung der Sektion

  1. Die Sektionsleitung hält mindestens einmal jährlich eine Versammlung der Sektionsmitglieder ab, auf welcher die Sektionsleitung Bericht erstattet und fällige Neuwahlen durchführt.

  2. Für die Mitgliederversammlung der Sektion sowie für die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters gelten die §§ 10 und 16 SVF entsprechend.

Heidelberg, den 1.12.1999
gez. Dr. Rittershaus (Verein der Freunde)
gez. Prof. Dr. Joachim Funke (Alumni, Freunde und Förderer des Psychologischen Instituts)