Neubewerbung
Die Frist für das Bewerbungsverfahren zum Studienstart im Wintersemester ist immer vom
01.06. - 15.07. (Ausschlußfrist) eines Jahres
Bitte beachten Sie, dass sich gegebenenfalls Änderungen ergeben können, zum Beispiel aufgrund der COVID-19 Pandemie. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte der zentralen Seite der Universität zum Zulassungsverfahren.
- Diese Fristen gelten ebenfalls für Altabiturient:innen.
- Neubewerbungen (für den Studienbeginn) sind nur zum Wintersemester möglich!
- Wenn Sie am Studieneignungstest BaPsy-DGPs teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die deutlich früher im Jahr liegenden Anmeldefristen (regulär Feb/März). Genauere Daten und Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Studieneignungstest BaPsy-DGPs.
Hochschulortswechsel und Quereinstieg
Für einen Hochschulortwechsel oder Quereinstieg in ein höheres Fachsemester können sich sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester bewerben.
Die Fristen dafür sind regulär jedes Jahr
- 01.12. - 15.01. (Nachreichfrist bis 15.02.)
- 01.06. - 15.07. (Nachreichfrist bis 15.08.)