Erasmus

Outgoing - Studieren im Ausland

Sie wollten schon immer mal wissen wie es ist, für eine Weile im europäischen Ausland zu studieren? Dann wagen Sie es, bewerben Sie sich für einen Erasmus-Platz!

Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Aufenthalts mindestens im dritten Fachsemester sind und dass das Psychologische Institut eine Vereinbarung mit der Gastuniversität hat.

Das PI hat Kooperationen mit Universitäten von Dänemark über die Niederlande bis Spanien, von Frankreich über Tschechien bis Polen. Informieren Sie sich über die bestehenden Kooperationen unter Universitäten.

Sie können sich für mind. 3 Monate (1 term), längstenfalls 12 Monate (2 Semester) bewerben, sofern die Gastuniversität dies anbietet.

Stellen Sie die Bewerbungsunterlagen zusammen und reichen Sie sie fristgerecht bei der Fachkoordination (Frau Lorenz) ein. Mit ein bisschen Glück sind Sie schon bald auf dem Weg zu Ihrer Wunsch-Universität!

Was wir bieten

  • wir unterstützen Sie mit Informationen und bei der Organisation
  • die Studiengebühren im Ausland werden Ihnen erlassen
  • Sie erhalten einen monatlichen finanziellen Zuschuss

Was wir erwarten

  • echtes Interesse, denn Sie ziehen als VertreterIn der Uni HD los
  • echte Studienleistung (auch im Ausland sollen Sie 30 ECTS pro Semester erwerben und sich möglichst alle Punkte für Ihr deutsches Studium anrechnen lassen können)
  • Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache UND in der Landessprache, denn Sie wollen ja Land und Leute kennenlernen
  • Einreichung aller geforderten Unterlagen nach Ihrem Aufenthalt

Vor und nach dem Aufenthalt

Vorher: Learning Agreement: bis 31.10. (WS) bzw. 30.04. (SS) Bestätigung Learning Agreement an das AA schicken; hierzu LA von der Fachkoordination Gastuniversität unterzeichnet bei Frau Lorenz einreichen, die Ihnen die Bestätigung LA unterschreibt. Nachher: Ihren Erfahrungsbericht digital bei Frau Lorenz einreichen, ebenso eine Kopie des Transcript of Records.

Anerkennung der Studienleistung im Ausland erfolgt durch Prof. Wrzus ( hier eine Anleitung), die Ihnen auch die Bestätigung der Anerkennung unterschreiben kann, wahlweise Frau Lorenz, mit Nachweis von Frau Wrzus, welche Leistungen anerkannt werden können. AUSNAHME: Wenn Sie Ihre Leistungen als freie Spitze oder als Zusatzleistungen anrechnen lassen möchten, müssen Ihre Leistungen vom Prüfungsausschuss nicht geprüft werden, sondern können direkt beim Prüfungsamt (pruefungsamt@psychologie.uni-heidelberg.de) eingereicht werden.