Master

Bewerbung

Hinweis: Bitte beachten Sie den Haftungsauschluss

Aktuelles zur Masterbewerbung WS 23/24:

  • Am 29.03.2023 bieten wir um 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung an, in denen wir alle Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten und den angebotenen Masterstudiengängen zum Wintersemester 2023/24 beantworten werden! Die Veranstaltung findet online statt. Hier der Link zur Teilnahme: https://audimax.heiconf.uni-heidelberg.de/cthr-pr4t-t67y-ptxf

  • Der Master-Auswahl-Test wird voraussichtlich am 24.06.2023 stattfinden!

Bewerbungsverfahren

  • Es ist nur möglich, sich für einen der Schwerpunkte (DCP oder OBAC) zu bewerben. Doppelbewerbungen können zu einer sofortigen Ablehnung führen.
  • Die Bewerbungsfrist für den MSc-Studiengang finden Sie hier.
  • Die Bewerbung findet per Onlineverfahren (nur während der Bewerbungsfrist freigeschaltet) statt. Das Online-Formular muss ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und dann zusammen mit den weiteren Unterlagen der Bewerbung beigefügt werden. Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen die in dieser Übersicht vorgeschlagene Sortierung.

Bewerbungsvoraussetzungen

Erforderlich sind u.a.:

  • Abschluss in einem Bachelor-Studiengang Psychologie für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • der Studiengang muss mindestens zu 75 Prozent aus psychologischen Lehrinhalten bestehen (das bedeutet, es müssen bei einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Punkten zumindest 135 ECTS-Punkte dem Fach Psychologie zuordenbar sein)
  • Durchschnittsnote von mindestens 2,0 oder ECTS Grade B

Nicht erforderlich sind u.a.:

  • inhaltliche Fächerschwerpunkte (z. B. Klinische Psychologie für den DCP-Schwerpunkt) sowie
  • abgeschlossene Bachelorarbeit

Weitere Informationen der Zentralen Universitätsverwaltung zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Bewerbungsunterlagen

Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Originaldokumente einreichen, sondern ausschließlich Fotokopien! Diese müssen nur im Falle von internationalen Zeugnissen beglaubigt sein, im Falle von deutschen Unterlagen/Zeugnissen genügen einfache Kopien.

Die notwendigen Unterlagen sind auf den Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung aufgelistet. Nur die dortigen Informationen sind rechtlich verbindlich. Sofern diese nicht berücksichtigt werden, kann Ihre Bewerbung aus formalen Gründen abgelehnt werden. Die im Weiteren aufgelisteten Unterlagen sind eine Empfehlung des Psychologischen Instituts für die fachspezifische Bewerbung für den MSc Psychologie:

  1. Das ausgefüllte und ausgedruckte Online-Bewerbungsformular (nur während der Bewerbungsfrist freigeschaltet)
  2. Das Bachelor-Abschlusszeugnis (sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden) oder ein äquivalentes Zeugnis. Sofern der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (Transcript of Records). Der Bewerber nimmt am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote teil, die auf Grund seiner bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird; das Ergebnis des Studienabschlusses bleibt dann unbeachtet, muss aber immer noch einen Notendurchschnitt von mind. 2,0 aufweisen.

Aufgrund der frühen Bewerbungsfrist wird eine abgeschlossene Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erwartetet.

Master-Auswahl-Test

  • Über den optionalen Master-Auswahl-Test können zusätzliche Punkte für die Beurteilung der Bewerbung erworben werden. Die Teilnahme am Test ist optional. Sie können sich durch die Teilnahme am Test nur verbessern, d.h. es werden keine Minuspunkte vergeben. Im schlechtesten Fall bekommen Sie keine zusätzlichen Punkte (s.u. Auswertung des Tests).
  • Wenn der Test nicht wahrgenommen wird, werden nur die Bachelor-Abschluss Note (bzw der aktuelle Noten-Durchschnitt beim Zeitpunkt der Bewerbung) berücksichtigt, sowie zusätzliche Qualifikationen.
  • Das Testergebnis ist immer nur für ein Bewerbungsverfahren gültig. Bei einer erneuten Bewerbung im folgenden Jahr muss der Test erneut abgelegt werden.
  • Der Test wird das Grundwissen eines polyvalenten Bachelor-Studiengangs in Psychologie abprüfen, entsprechend der Empfehlungen der DGPs, wie er z.B. in Heidelberg implementiert ist. Die Inhalte des Heidelberger Bachelors-Curriculums können Sie anhand des [Modulhandbuchs](https://www.psychologie.uni-heidelberg.de/studium/beratung/bachelor/files/MHB + PO/Modulhandbuch_BSc_Version_2016_05_17.pdf) einsehen.
  • Der Test dauert 90 Minuten und ist im multiple-choice Format. Es gibt für beide Schwerpunkte einen eigenen Test.
  • Die Anmeldung zum Master-Auswahl-Test erfolgt zunächst im Rahmen des Online-Bewerbungsformulars. BewerberInnen, die die formalen Eingangsvoraussetzungen für den Heidelberger Psychologiemaster erfüllen, erhalten im Zuge der Bewerbung eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Testteilnahme und einer endgültigen Anmeldemöglichkeit.
  • Termine und Fristen für den Master-Auswahl-Test finden Sie hier.
  • Informationsblatt zum Testaufbau und Beispielaufgaben (PDF)

Zusatzqualifikationen und Besonderheiten

Zusätzliche Unterlagen, die die eigene Qualifikation für den angestrebten Schwerpunkt unterstreichen sollten Sie Ihrer Bewerbung ebenfalls in Kopie beifügen. Bitte beachten Sie, dass diese nur berücksichtigt werden können, wenn Belege über Art, Umfang und Dauer beigefügt sind. Zu Zusatzqualifikationen zählen beispielsweise Auslandsaufenthalte, Hiwi-Tätigkeit, ehrenamtliches Engagement, Publikationen, Konferenzbeiträge. Genaueres zu den Zusatzqualifikationen finden Sie in der Checkliste.

Im Fall einer Namensänderung fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.

Bewerbungen mit einem Bachelor aus dem Ausland

BewerberInnen von internationalen Hochschulen sind ebenfalls willkommen sich zu bewerben. Ob Ihr Abschluss von der Universität Heidelberg anerkannt wird, lässt sich nicht immer mit Sicherheit vorhersagen, aber einen relativ guten Anhaltspunkt bietet das "Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" (anabin). Die Noten werden ohne Ihr Zutun vom Dezernat Internationale Beziehungen umgerechnet. Informationen der Zentralen Univerwaltung zur Bewerbung und Immatrikulation für internationale Studierende finden Sie hier.

Im Fall von internationalen Bewerbungen sind zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen folgende Dokumente beizufügen:

  1. Beglaubigte Kopien und gegebenenfalls Übersetzungen (Deutsch oder Englisch) der Unterlagen. Unterlagen aus dem Ausland müssen grundsätzlich beglaubigt sein, inländische nicht. Übersetzungen von staatlich beeidigten Übersetzern müssen nicht extra beglaubigt werden.
  2. Bei Bewerbern ohne deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse.
  3. Sofern es sich bei Ihrem bisherigen Studium nicht um einen deutschen Bachelorabschluss im Fach Psychologie handelte: Eine kurze Beschreibung (Übersicht, ca. 1 Seite) des bisherigen Studiengangs, gegebenenfalls mit Verweis auf die entsprechende Internetseite des Studiengangs.
  4. Für BewerberInnen aus der VR China und Vietnam: APS-Original.

Bewerbungsstelle

Alle Studieninteressierte mit deutscher Nationalität senden ihre Antragsunterlagen bitte an:

Universität Heidelberg
Abt. 2.1 Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Email: studium@uni-heidelberg.de
Telefon: +(0)6221 - 545454
Fax. +(0)6221 - 543503 (0)
Dienstzimmer: Seminarstr. 2, Raum 061

Alle Studieninteressierte mit internationaler Nationalität senden ihre Antragsunterlagen bitte an:

Universität Heidelberg
Dezernat Internationale Beziehungen
Abt. 7.1
Seminarstr. 2
D-69117 Heidelberg

Internetseite: www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt

Hochschulortswechsler, die zum Sommersemester nach Heidelberg wechseln möchten, senden ihre Antragsunterlagen bitte an:

Universität Heidelberg
Abt. 2.1 Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Email: studium@uni-heidelberg.de
Telefon: +(0)6221 - 545454
Fax. +(0)6221 - 543503 (0)
Dienstzimmer: Seminarstr. 2, Raum 061

Auswahl unter den Bewerbern

Die folgenden Abschnitte sind ein Auszug aus der [Zulassungsordnung](files/Psychologie MSc ZulO, 23.07.2020.pdf)

(1) Übersteigt die Zahl der nach § 3 qualifizierten Bewerber die Gesamtzahl der in jeder Schwerpunktausbildung jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien.

(2) Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie gegebenenfalls eines Zulassungstests nach folgenden Kriterien:

1. Art, Ausrichtung und Gesamtnote der Abschlussprüfung, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Zugangsvoraussetzung ist: Die bis zur ersten Dezimalstelle bestimmte Abschlussnote (ungerundet) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. des errechneten Mittelwerts der benoteten Leistungsbescheinigung wird zunächst nach der Formel „60 – 30 x Note“ in einen Punktwert umgewandelt. Dieser berechnete Wert kann durch die Zulassungskommission nach Berücksichtigung der Art und Ausrichtung sowie der relativen Note des (bisherigen) Studiums um fünf Punkte nach unten verändert werden. Punktwerte unter 0 Punkten werden auf 0 Punkte gesetzt.

2. Ggf. das Ergebnis eine Zulassungstests. Für jeden Schwerpunkt gem. § 2 Abs. 1 wird ein eigener Zulassungstest angeboten. Ort und Zeit des Zulassungstests werden mit einer angemessenen Vorlaufzeit auf den Internetseiten des Fachbereichs bekannt gegeben.
Bewerber, die an dem Zulassungstest teilnehmen, können bis zu 20 Zusatzpunkte erwerben. Notwenige Voraussetzung für die Vergabe von Zusatzpunkten ist, dass der Anteil der richtig beantworteten Testaufgaben das per Zufall erwartete Niveau übersteigt. Daher werden Zusatzpunkte erst bei einer Anzahl korrekter Lösungen vergeben, die mindestens 30% der maximalen Punktzahl entspricht.
Die Anzahl der Zusatzpunkte wird auf der Grundlage der individuellen Leistung relativ zu der Verteilung der Punktzahlen aller Teilnehmer eines Jahrgangs festgelegt, deren Anzahl korrekter Antworten mindestens 30% der maximal erreichbaren Punktzahl entspricht. Hierzu werden die Testleistungen dieser Teilnehmer in aufsteigender Reihenfolge angeordnet. Die Prozentränge der Testleistungen werden in 20 Intervalle eingeteilt, die den besten 5% (Prozentränge >95), den zweitbesten 5% (Prozentränge >90 bis 95) etc. entsprechen. Die Anzahl der Zusatzpunkte richtet sich nach dem Intervall, in das die individuelle Teilleistung fällt:

Prozentränge Zusatzpunkte
>95 bis 100 20
>90 bis 95 19
>85 bis 90 18
>80 bis 85 17
>75 bis 80 16
>70 bis 75 15
>65 bis 70 14
>60 bis 65 13
>55 bis 60 12
>50 bis 55 11
>45 bis 50 10
>40 bis 45 9
>35 bis 40 8
>30 bis 35 7
>25 bis 30 6
>20 bis 25 5
>15 bis 20 4
>10 bis 15 3
>5 bis 10 2
0 bis 5 1

Entsprechen die erzielten Punktzahlen nicht exakt den o.g. Prozentranggrenzen, so wird für eine Punktzahl, die auf einer Prozentranggrenze liegt, grundsätzlich die höhere Zahl der Zusatzpunkte vergeben.

3. Sonstige Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können: Für Berufsausbildungen oder sonstige Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben sowie über die üblichen im Rahmen des Studiums zu erwerbenden Fertigkeiten hinausgehen, können weitere 10 Punkte vergeben werden. 0 Punkte sind zu vergeben, wenn keine Berufstätigkeit bzw. keine sonstigen Leistungen vorliegen oder wenn die Berufstätigkeit oder die sonstigen Leistungen keinerlei Bezug zu dem angestrebten Studiengang aufweist. Die Höchstzahl von 10 Punkten sind für Berufstätigkeiten oder sonstige Leistungen zu vergeben, die sich idealtypisch mit dem angestrebten Schwerpunkt im Masterstudiengang Psychologie verbinden lassen und ein hohes Maß an Qualifikation erkennen lassen. Alle sonstigen Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können und die in die Bewertung einfließen sollen, müssen belegt sein. Diese Belege müssen Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit umfassen. Durch die Vergabe von Punkten in Ein-Punkt-Schritten können Fälle zwischen den idealtypischen Ausprägungen abgestuft werden.

4. Die Addition der unter 1. – 3. vergebenen Punkte ergibt die für die Rangliste maßgebliche Gesamtpunktzahl (0 bis 60 Punkten).

(3) Die Bewertung der Kriterien nimmt der Zulassungsausschuss in Zusammenarbeit nach Beratung mit entsprechenden Fachvertretern des Instituts vor und erstellt eine Rangliste für jeden der Schwerpunkte. Nach dieser Rangliste werden die rangbesten Bewerber bis zu einem unter Berücksichtigung eines angemessenen Überbuchungsfaktors zum Ausgleich einer voraussichtlichen Nichtannahme von Studienplätzen zugelassen. Bei Ranggleichheit gilt § 20 Abs. 3 HVVO.

Härtefall

Bei zulassungsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengängen hält die Universität Heidelberg bis zu fünf Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Bevor Sie Ihrer Bewerbung diesen Sonderantrag beifügen, lesen Sie sich bitte folgende Hinweise genau durch, da Härtefallanträge nur in besonderen Ausnahmesituationen, die hier beispielhaft genannt sind, genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Härtefallantrag, das Notenkriterium von 2,0 erfüllt sein muss, sowie ein Bachelor, der zu 75 Prozent aus psychologischen Inhalten bestand, vorliegen muss.