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Bewertung der Abschlussarbeiten
Aus Sicht des Prüfungsausschusses sollten die Gutachten nicht nur in einer tabellarischen Notenübersicht über einzelne Teilaspekte der Arbeit bestehen, sondern auch immer eine kurze qualitative Beschreibung der Stärken und Schwächen der begutachteten Arbeit umfassen. Dies gilt auch für Zweitgutachten. Die Kombination aus einem verbalen Gutachten und einer Tabelle mit Teilnoten ist besonders aussagekräftig.
Bevor die Abschlussarbeit bewertet ist und die Note feststeht, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen eine Vorab-Bescheinigung Studienabschluss erhalten.