Prüfungsamt

Anerkennung

Die nachfolgenden Informationen gelten für Studierende, die bereits an der Universität Heidelberg in Psychologie eingeschrieben sind.

Informationen zur Anerkennung bei Hochschulortswechsel und Quereinstieg finden Sie hier

Alternative Anrechnung von Studienleistungen abweichend vom Vorlesungsverzeichnis

Wenn Studienleistungen abweichend von der Modulzuordnung im Vorlesungsverzeichnis für andere Module angerechnet werden sollen, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Modulverantwortlichen. Mit Zustimmung des Modulverantwortlichen (siehe Modulhandbuch) vermerkt das der Dozient in der Notenliste, die am Ende der Veranstaltung an das Prüfungsamt übermittelt wird.

Ausnahme: Wenn die Leistung alternativ als Interdisziplinäre Studien ("Freie Spitze") anerkannt werden soll oder als freiwillige Zusatzleistung ins Transcript eingetragen werden soll, bitten Sie Ihren Dozenten, dies direkt so in der Notenliste an das Prüfungsamt zu vermerken. (in der Ausfüllanleitung für Notenlisten so erläutert)

Anerkennung von außerhalb des Psychologischen Instituts (PI) erbrachten Leistungen für am PI Studierende

Zur Anerkennung von einzelnen Studienleistungen, die Sie außerhalb des Psychologischen Instituts erbracht haben, füllen Sie bitte die Übersicht über die erbrachten Leistungen für BSc 100/BSc25 bzw. MSc aus und fügen die Leistungsnachweise Ihrer E-Mail an pruefungsausschuss@psychologie.uni-heidelberg.de bei. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen.

Bei der Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erbracht wurden (z.B. während eines ERASMUS-Aufenthalts) wenden wir folgende Notenumrechnungstabelle (siehe 08. Notentabelle nach Ländern) an.

Zusatzleistungen und Interdisziplinäre Studien, die außerhalb des Psychologischen Instituts erbracht wurden, müssen nicht vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Die entsprechenden Leistungsnachweise können direkt beim Prüfungsamt digital oder persönlich bzw. im Postfach abgegeben werden.

Anerkennung "Methodenlehre für Begleitfachstudierende Bachelor"(nach der neuen PO 20212 Studierende müssen lt. Modulhandbuch zusätzlich 15 Versuchspersonen absolvieren)