Wechsler

Master

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsfristen:
    • zum SoSe: 01.12. - 15.01. (Nachreichfrist 15.02.)
    • zum WiSe: 01.06. - 15.07. (Nachreichfrist 15.08.)
  • Bewerbungsformular: Online-Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung.
  • Bewerbungsunterlagen: siehe Webseiten der Zentralen Universitätsverwaltung
    • Bewerbungsformular
    • Abschlusszeugnis des Bachelors
    • Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
    • Nachweis über bisherige Leistungen im Masterstudiengang
    • Sie müssen sich immer auf das nächsthöhere Fachsemester bewerben (wenn Sie aktuell bspw. im 3. FS sind, dann müssen Sie sich auf das 4. FS bewerben)
    • eine Bewerbung ist zum SoSe nur zu den geraden Semestern (2., 4. und 6. Semester) und zum WiSe nur zu den ungraden Semestern (3. und 5. Semester) möglich
    • möglicherweise können Sie einen Antrag zur bevorzugten Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen
    • zusätzliche Unterlagen** für Hochschulortswechsler:innen aus dem EU-Ausland und für Studierende im Teilzeitstudium Psychologie: Kümmern Sie sich parallel zu Ihrer Bewerbung (oder auch vorab) um eine sog. Anrechnungsbescheinigung (Anrechnung/Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen).
      • Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag auf Anrechnung beim Prüfungsamt des Psychologischen Instituts stellen. Dieser muss bis zum 25.07. (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 25.01. (Bewerbung zum Sommersemester) beim Prüfungssekretariat des Psychologischen Instituts eingegangen sein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen!
      • Bitte übersenden Sie zusammen mit diesem Antrag:
        • eine Zuordnung Ihrer bisherigen Studienleistungen, nutzen Sie bitte das entsprechende aus dem Heidelberger Formular "Anerkennungen von Prüfungsleistungen Master - Quereinstieg", welches auf den Seiten des Prüfungsamtes zur Verfügung gestellt wird
        • Ihre Leistungsnachweise in Form eines Transcripts (Original) oder beglaubigter Nachweise
        • die dazugehörige Auszüge aus Ihrem Modulhandbuch oder andere Beschreibung der Lehrinhalte (deutsch oder englisch), so dass die Inhalte nachvollzogen werden können.
        • Es können ausschließlich erbrachte und nachgewiesene Leistungen anerkannt werden, keine zukünftig noch zu erbringende oder nachzuweisende Leistungen! Der Anrechnungsbescheid des Psychologischen Instituts wird Ihnen per Post eine Woche vor Ablauf der Frist zurück geschickt.
      • Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anrechnungsbescheide bis zum Ende der Nachreichfrist 15.08. bzw. 15.02. bei der Zentralen Universitätsverwaltung einzureichen. Ohne deren Vorlage erfolgt der Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren.

Zulassung zu einem Studienplatz

Haben Sie eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung Master.

Für die Platzvergabe sowie Fragen zu den Formalitäten des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist die Zentrale Universitätsverwaltung zuständig:

Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Telefonportal: 06221-545454
Email: studium@uni-heidelberg.de