Corona-Verordnung für die Bibliothek

Veröffentlicht am 04. April 2022Bibliothek

Ab dem 3. April entfällt die 3G-Regelung mit entsprechender Nachweiskontrolle.

Aufgehoben wird auch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Jedoch gilt für alle Räumlichkeiten der Universität die dringende Empfehlung, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.


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