Master

FAQ - Master Psychologie in Klinischer Psychologie und Psychotherapie

Hinweis: Bitte beachten Sie den Haftungsauschluss
  • Erfüllt mein Bachelorabschluss die Voraussetzungen für den KliPP Master?

    Bitte prüfen Sie, ob Ihr Bachelor gem. §§ 7 und 9 PsychThG sowie §§ 12-15 und Anlage 1 der PsychThApprO approbationskonform ist. Zudem muss das Bachelorstudium die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. berufsrechtlich anerkannt sein. Eine Vorlage für die Bescheinigungen der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiums finden Sie hier: Mustervorlage vom Fakultätentag - Berufsrechtliche Anerkennung und Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte.

    Sie können sich auch an dieser Checkliste orientieren, welche Inhalte Ihr Bachelorstudium enthalten haben muss, um den berufsrechtlichen Teil der Zulassungsvoraussetzungen zum Master Psychologie Klinische Psychologie und Psychotherapie zu erfüllen.

  • Kann ich fehlende Module oder Praktika nach dem Bachelor nachholen, um mich für den KliPP Master zu qualifizieren?

    Die entsprechenden Module und Praktika müssen während des Bachelorstudiums, nicht nach dessen Abschluss erbracht worden sein. Entsprechend ist es nicht möglich, eine Zulassung trotz fehlender (Teil-)Leistungen zu erhalten und diese dann während des Masterstudiums nachzuholen!

  • Was kann ich tun, wenn meine Universität die Formblätter des Fakultätentag nicht für mich personalisiert ausstellt?

    Wichtig für uns ist die Information, dass der Studiengang berufsrechtlich anerkannt ist. Wenn Ihre Universität das Formblatt vom Fakultätentag dafür nicht bereit stellt, dann sollte die Information anders zur Verfügung gestellt werden. Eine Alternative wäre z.B. ein entsprechendes Schreiben Ihrer Universität in Kombination mit einem Transkript, auf dem die in dem Schreiben genannten Voraussetzungen erkennbar sind (u.a. die PO).

  • Kann ich mich auch mit einem Bachelor aus dem Ausland für den KliPP Master bewerben?

    Bitte prüfen Sie in diesem Fall sehr genau, ob Sie die Kriterien der Approbationsordnung (v.a. im Bezug auf Studienpraktika gem. §§ 14, 15 PsychThApprO) erfüllen!

  • Kann man sich gleichzeitig für den PFA und den KliPP Master bewerben?

    Ja, das ist möglich. Im Falle einer Zulassung können Sie sich dann aber nur in einen der Master einschreiben.

  • In welcher Form kann ich meine Bestätigungen für das Orientierungspraktikum und die BQT 1 nach PsychThApprO nachweisen?

    Es sollte aus dem Nachweis ersichtlich sein, dass Ihre gewählten Praktika den Anforderungen der §§ 14, 15 PsychThApprO entsprechen und bei einem psychologischen Psychotherpeuten bzw. einer psychologischen Psychotherapeutin absolviert wurden. Das kann ein Zusatz auf Ihrem Transcript sein oder ein speziell für Sie ausgefüllter Nachweis der Universität (z.B. eine von der Hochschule bestätigte Praktikumsbescheinigung oder ggf auch die Mustervorlage vom Fakultätentag - Studieninhalte.)

  • Was muss ich für die Approbationsprüfung beachten?
    Zukünftig sollen jeweils im März und September staatliche Approbationsprüfungen angeboten werden (siehe PsychThApprO § 35 Prüfungstermine). Um nach Ihrem Masterstudium die staatliche Approbationsprüfung abzulegen, müssen Sie im Voraus einen Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung beim Regierungspräsidium stellen. Dieser Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden (siehe PsychThApprO § 21 Antrag auf Zulassung). In unserem Masterstudiengang legen Sie alle erforderlichen Master-Leistungen ab, die für die Zulassung zur staatlichen Approbationsprüfung vorausgesetzt werden. Neben den Leistungen aus dem Masterstudium müssen Sie jedoch auch einen berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss oder einen Bescheid zur Gleichwertigkeit Ihres Bachelorabschlusses vorlegen (siehe PsychThApprO § 22 Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung).