Praktikum

Master (KliPP)

Bitte beachten: Für Praktika im Master KliPP müssen nicht eigenständig Praktikumsplätze gesucht werden. Die Praktika finden im Rahmen von Lehrveranstaltungen am Psychologischen Institut oder in externen Praktikumseinrichtungen mit dafür vorgesehenen Kooperationen statt. Die BQT III kann außerdem erst nach Abschluss des 2. Mastersemesters absolviert werden.


Regelungen zum Forschungspraktikum

  • wird im Rahmen der Lehrveranstaltung "Forschungspraktikum" am Psychologischen Institut absolviert
  • empfohlen im 2. Fachsemester
  • keine eigenständige Bewerbung auf externe Praktikumsplätze nötig!

siehe auch Modulhandbuch, Seite 17


Regelungen zur Berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III)

ambulante BQT III

  • wird im Rahmen der Lehrveranstaltung "Ambulantes Berufspraktikum BQT III" an der Hochschulambulanz absolviert
  • empfohlen im 3. oder 4. Fachsemester, je nach individueller Kohortenzuteilung
  • keine eigenständige Bewerbung auf externe Praktikumsplätze nötig!
  • Praktikumsinhalte nach PsychThApprO §18 werden einzeln auf dem dafür ausgehändigten Laufzettel bescheinigt - Informationen dazu folgen rechtzeitig - Stand 03/24

(teil-)stationäre BQT III

  • Umfang: mind. 450 Stunden (i.d.R. 12 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 15
  • empfohlen im 3. oder 4. Fachsemester, je nach individueller Kohortenzuteilung
  • eigenständige Bewerbung bei offiziellen Kooperationseinrichtungen - Informationen dazu folgen rechtzeitig - Stand 03/24
  • Voll- oder Teilzeit abhängig von Kooperationseinrichtung
  • Praktikumsinhalte nach PsychThApprO §18 werden einzeln auf dem dafür ausgehändigten Laufzettel bescheinigt - Informationen dazu folgen rechtzeitig - Stand 03/24

siehe auch Modulhandbuch, Seite 22, und §18 Approbationsordnung


Erforderliche Unterlagen aus der BQT III für die Approbationsprüfung

  • Laufzettel BQT III – Übersicht aller Inhalte nach PsychThApprO §18 unterzeichnet durch eine:n approbierte:n Psychotherapeut:in
  • Praktikumsbericht einschließlich erforderlicher Dokumentationen nach PsychThApprO §18
  • 4 Anamneseberichte
  • 1 psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten