Praktikum

Master (PFA)

Bitte beachten: Im Master PFA müssen sowohl für das Forschungspraktikum als auch die Berufspraktika eigenständig Praktikumsplätze gesucht werden. Informationen zum Begleitseminar folgen rechtzeitig. - Stand 03/24

Regelungen zum Berufspraktikum I

  • Umfang: mind. 120 Stunden (i.d.R. 3 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 4
  • Voll- oder Teilzeit
  • Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift

siehe Modulhandbuch

Regelungen zum Berufspraktikum II

  • Umfang: mind. 210 Stunden (i.d.R. 6 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 7
  • Voll- oder Teilzeit
  • Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift

siehe Modulhandbuch

Das Berufspraktikum I und II kann ggf. am Stück absolviert werden, siehe auch Hinweise unter Kriterien für die Anerkennung. Wichtig ist, dass insgesamt 330 Stunden berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden.

Manche Praktikumsstellen verlangen eine personalisierte Bestätigung darüber, dass es sich um ein studienbedingtes Pflichtpraktikum handelt. Eine solche Bestätigung kann Ihnen durch die Studiengangskoordination ausgestellt werden.

Kriterien für die Anerkennung:

  • Insgesamt 330 Stunden Praktikumstätigkeit. Die Praktikumszeit kann auf zwei unterschiedliche Praktika (Berufspraktikum I und II) verteilt werden. Die Praktikumszeit darf die Mindestdauer auf Wunsch beliebig überschreiten.

  • Betreuung durch Psycholog:innen mit Master oder Diplom. Falls dies nicht möglich ist (beispielsweise in Unternehmen, die keine Psycholog:innen beschäftigen), sollte eine formale Betreuung durch eine:n Psycholog:in hier im Institut gewährleistet sein.

  • Anrechnung ab dem jeweiligen Studienbeginn (01.10. des ersten Studienjahres) möglich. Beispiel: Hat Ihr Master offiziell am 01.10.2023 begonnen und Sie haben vom 11.09. bis zum 17.11.2023 ein zehnwöchiges Praktikum absolviert, können nur die 7 Wochen ab dem 01.10.2023 angerechnet werden.

Kommen Sie im Zweifelsfall vor dem Praktikum in die Sprechstunde der Studienberatung oder melden Sich bei der Studiengangskoordination. Eine vorherige Absprache ist nicht erforderlich, aber besonders im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktikumsbedingungen (z.B. Auslandspraktika, Langzeitpraktika, etc.) ratsam.


Regelungen zum Forschungspraktikum

  • Umfang: mind. 270 Stunden (i.d.R. 7 Wochen in Vollzeit)
  • ECTS: 9
  • Voll- oder Teilzeit
  • Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift

siehe Modulhandbuch

Kriterien für die Anerkennung:

  • Insgesamt 270 Stunden Forschungstätigkeit. Die Praktikumszeit darf die Mindestdauer auf Wunsch beliebig überschreiten.

  • Betreuung durch Psycholog:innen mit Master oder Diplom.

  • Anrechnung ab dem jeweiligen Studienbeginn (01.10. des ersten Studienjahres) möglich.

Kommen Sie im Zweifelsfall vor dem Praktikum in die Sprechstunde der Studienberatung oder melden Sich bei der Studiengangskoordination. Eine vorherige Absprache ist nicht erforderlich, aber besonders im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktikumsbedingungen (z.B. Auslandspraktika, Langzeitpraktika, etc.) ratsam.